Folge 100, September-Oktober 2001


Bundesarbeitsminister Walter Riester beantwortet Fragen zur Rentenreform

Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

Das Gespräch mit Bundesminister Riester führte Werner Henn am 18.September in Berlin für "Banater Berglanddeutsche".

Frage: Nachdem am 11. Mai 2001 der Deutsche Bundestag das neue Rentenkonzept der Bundesregierung gebilligt hat, rückt nun der Tag der Umsetzung, der 1. Januar 2002, immer näher. Die Versicherten müssen sich auf einige Änderungen einstellen und selbst initiativ werden. Das verunsichert doch viele - Beitragszahler sowie Rentenbezieher. War diese Rentenreform denn wirklich nötig ?
Walter Riester: Die Reform war nötig - dringend sogar. Denn, zum einen, werden die Menschen immer älter und beziehen daher länger Renten. Zum anderen werden immer weniger Kinder geboren - die Zahl der Beitragszahlenden sinkt also. Gerade die jüngere Generation hat erwartet, dass die Bundesregierung handelt. Die Jüngeren brauchen eine klare Orientierung, wie sie ihre Altersvorsorge verlässlich und attraktiv gestalten können. Und die Älteren brauchen Gewissheit, wie sich ihre jetzige Rente entwickeln wird. Beides haben wir durch die Rentenreform gelöst.
Frage: Betrachtet man die demographische Entwicklung der letzten Jahrzehnte und Prognosen für die nächsten 30 Jahre, stellt man fest, wie auch Sie sagen, dass die Bevölkerung in Deutschland schrumpft, immer weniger Kinder werden geboren, die Anzahl der Rentenbezieher steigt, genauso wie die Lebenserwartung. Kann man an der heutigen Rentenanpassungsformel überhaupt noch festhalten?
Walter Riester: Ja. Die Renten werden auch weiter jährlich entsprechend der Lohnentwicklung der Beschäftigten steigen. Bis zum Jahr 2030 soll das Renteniveau langsam von jetzt 70 auf 67 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes gesenkt werden. Die Rentenanpassungsformel wird dazu vereinfacht und auf die Bestandteile konzentriert, die maßgeblich für das Alterssicherungssystem sind. Das sind die Brutto-Lohnentwicklung und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur zusätzlichen Altersvorsorge. Nicht mehr berücksichtigt werden dabei Steuerrechtsänderungen sowie Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
Frage: Müssen die heutigen Rentner Kürzungen ihrer Rente befürchten?
Walter Riester: Nein. Die Älteren bekommen durch die Reform die Gewissheit, dass ihre Renten nicht nur stabil bleiben, sondern sogar weiter steigen werden. Die erworbenen Rentenansprüche der 55-jährigen und Älteren bleiben voll erhalten und das bisherige Renten-Niveau bleibt für sie, so wie es ist.
Frage: Welches sind denn zentrale Veränderungen, worauf müssen die Versicherten ab dem 1. Januar 2002 aufpassen?
Walter Riester: Neu und Herzstück der Reform ist zum Jahresbeginn die Einführung einer zusätzlichen Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Wer für das Alter so vorsorgt - ob privat oder im Betrieb - wird künftig vom Staat finanziell unterstützt. Mit Zulagen und Steuervorteilen, die sich sehen lassen können. So bezuschusst die Bundesregierung ab dem Jahr 2008 diese Form der Zusatz-Vorsorge mit jährlich 20 Milliarden Mark. Das solidarische System der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt dabei die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Die Alterssicherung der Zukunft wird also auf drei Säulen stehen: auf der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge.
Frage: Was muss man tun, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen und wo kann man sich unabhängig beraten lassen?
Walter Riester: Der Startschuss für die Förderung fällt ebenfalls am 1. Januar 2002. Die staatliche Zulage steigt in vier Schritten: Wer ab 2002 1 %, ab 2004 2 %, ab 2006 3 % und ab 2008 4 % seines Brutto-Einkommens für die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet, erhält den maximalen Fördersatz. Wer einen staatlich geförderten Altersvorsorge-Vertrag abschließen möchte, sollte warten bis die einzelnen Produkte zertifiziert werden. Das wird Ende dieses Jahres soweit sein. Dann sollte er sich gründlich informieren, um das individuell passende Produkt zu finden. Dazu bleibt genug Zeit. Beratungsmöglichkeiten gibt es bei den lokalen Verbraucherzentralen oder bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern. Informationen gibt auch das Renten-Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter der Nummer 0800 15 15 15 0.
Frage: Ist die Förderung für Familien mit Kindern, erwerbstätige Mütter oder Geringverdienende gleich wie bei alleinstehenden Besserverdienern?
Walter Riester: Die Förderung von Familien, erwerbstätigen Müttern und Geringverdienern lag mir bei den Beratungen besonders am Herzen. Für Geringverdienende und Bezieher mittlerer Einkommen sind erhebliche finanzielle Zulagen zur Eigenvorsorge vorgesehen. In der Endstufe 2008 erhalten Alleinstehende bis zu 300 Mark pro Jahr als Grundzulage, bei Verheirateten beträgt dieses Summe 600 Mark und pro Kind legt der Staat jährlich 360 Mark drauf. Für Bezieher höherer Einkommen wird der Aufwand in Höhe von 4 Prozent des Bruttoeinkommens steuerfrei gestellt, wenn dies günstiger ist als die Förderung über Zulagen.
Zudem werden Kindererziehende durch die Reform gezielt gefördert. So werden die Rentenanwartschaften, die Mütter oder Väter im Anschluss an die dreijährige Kindererziehungszeit erwerben, bis zum 10. Lebensjahr des Kindes aufgewertet.
Frage: Was passiert mit den Witwenrenten?
Walter Riester: Für derzeitige Witwen und Witwer ändert sich nichts. Das neue Hinterbliebenenrecht gilt ausschließlich für nach 2001 neu geschlossenen Ehen sowie für bestehende Ehen, in denen beide oder ein Partner jünger als 40 Jahre alt sind.
Für Paare, bei denen mindestens einer jünger ist als 40, wird die Witwenrente auf 55 % abgesenkt. Dafür gibt es allerdings Zulagen für die Kindererziehung: Zwei Entgeltpunkte für das erste Kind und für jedes weitere ein Entgeltpunkt. Die heutigen Witwenrenten werden nicht gesenkt. Dieser Vertrauensschutz ist erforderlich, weil sich die Eheleute bei ihrer Lebensplanung an den derzeitig geltenden Regelungen orientiert haben.
Frage: Muß man sich privat absichern und Zusatzverträge abschließen?
Walter Riester: Nein, die Zusatzversorgung ist freiwillig. Es besteht auch die Wahlmöglichkeit zwischen einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorgung. Es besteht aber kein Anlass für schnelle Entscheidungen. Die Förderung beginnt erst 2002. Selbst wenn ein Vertrag noch Ende 2002 abgeschlossen wird, bekommt man noch die volle Förderung für das ganze Jahr. Jeder sollte für sich genau prüfen, welche Art der Altersvorsorge seinem Bedarf entspricht. Die Bürger und Bürgerinnen sollten sich auf jeden Fall von unabhängiger Seite ausführlich beraten lassen.
Frage: Was geschieht, wenn man sich nicht zusätzlich versichert?
Walter Riester: Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt weiterhin die tragende Säule der Altersvorsorgung. Wer sich nicht zusätzlich privat versichert, muss im Alter mit Einkommensverlusten rechnen. Zwar werden die gesetzlichen Renten weiter stiegen, aber geringfügig langsamer als bisher. Dadurch ergibt sich ein anderes Rentenniveau: Statt 70 Prozent heute sind es im Jahr 2030, wie erwähnt, nur noch etwa 67 Prozent. Die Rentner von morgen werden einen höheren Lebensstandard haben, wenn sie frühzeitig privat und mit staatlicher Unterstützung vorsorgen. Wer etwa ein Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung erworben hat und somit im Alter keine Miete zahlen muss, kann sich natürlich überlegen, ob er darüber hinaus zusätzlich vorsorgen will. Diese Entscheidung muss jeder für sich allein treffen.
Frage: Einige unserer Landsleute haben einen Großteil ihres Arbeitslebens in Rumänien verbracht und erhalten ihre Bezüge hier nach dem "Fremdrentengesetz". Wird sich für sie auch etwas ändern?
Walter Riester: Für die Empfänger von Leistungen nach dem Fremdrentengesetz ändert sich im Wesentlichen nichts.
Werner Henn: Vielen Dank, Herr Minister. für das Gespräch.

Informationen zur Rente erhalten Sie bei den Landesversicherungsanstalten in Ihrem Bundesland, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin, dem Verband der Rentenversicherungsträger in Frankfurt am Main und ehemalige Bergarbeiter über die Bundesknappschaft in Bochum. Telefonisch erhalten sie zum Nulltarif Infos am Bürgertelefon montags bis donnerstags 8-20 Uhr unter der Nr. 0800 15 15 15 0, oder übers Internet: www.bma.bund.de


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