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Bundesarbeitsminister Walter
Riester beantwortet Fragen zur Rentenreform
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Das
Gespräch mit Bundesminister Riester führte Werner Henn am
18.September in Berlin für "Banater Berglanddeutsche".
Frage:
Nachdem am 11. Mai 2001 der Deutsche Bundestag das neue Rentenkonzept
der Bundesregierung gebilligt hat, rückt nun der Tag der Umsetzung,
der 1. Januar 2002, immer näher. Die Versicherten müssen sich
auf einige Änderungen einstellen und selbst initiativ werden. Das
verunsichert doch viele - Beitragszahler sowie Rentenbezieher. War diese
Rentenreform denn wirklich nötig ?
Walter Riester: Die Reform war nötig - dringend sogar. Denn,
zum einen, werden die Menschen immer älter und beziehen daher länger
Renten. Zum anderen werden immer weniger Kinder geboren - die Zahl der
Beitragszahlenden sinkt also. Gerade die jüngere Generation hat
erwartet, dass die Bundesregierung handelt. Die Jüngeren brauchen
eine klare Orientierung, wie sie ihre Altersvorsorge verlässlich
und attraktiv gestalten können. Und die Älteren brauchen Gewissheit,
wie sich ihre jetzige Rente entwickeln wird. Beides haben wir durch
die Rentenreform gelöst.
Frage: Betrachtet man die demographische Entwicklung der letzten
Jahrzehnte und Prognosen für die nächsten 30 Jahre, stellt
man fest, wie auch Sie sagen, dass die Bevölkerung in Deutschland
schrumpft, immer weniger Kinder werden geboren, die Anzahl der Rentenbezieher
steigt, genauso wie die Lebenserwartung. Kann man an der heutigen Rentenanpassungsformel
überhaupt noch festhalten?
Walter Riester: Ja. Die Renten werden auch weiter jährlich
entsprechend der Lohnentwicklung der Beschäftigten steigen. Bis
zum Jahr 2030 soll das Renteniveau langsam von jetzt 70 auf 67 Prozent
des jeweiligen Durchschnittsverdienstes gesenkt werden. Die Rentenanpassungsformel
wird dazu vereinfacht und auf die Bestandteile konzentriert, die maßgeblich
für das Alterssicherungssystem sind. Das sind die Brutto-Lohnentwicklung
und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur zusätzlichen
Altersvorsorge. Nicht mehr berücksichtigt werden dabei Steuerrechtsänderungen
sowie Beiträge zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung.
Frage: Müssen die heutigen Rentner Kürzungen ihrer
Rente befürchten?
Walter Riester: Nein. Die Älteren bekommen durch die Reform
die Gewissheit, dass ihre Renten nicht nur stabil bleiben, sondern sogar
weiter steigen werden. Die erworbenen Rentenansprüche der 55-jährigen
und Älteren bleiben voll erhalten und das bisherige Renten-Niveau
bleibt für sie, so wie es ist.
Frage: Welches sind denn zentrale Veränderungen, worauf
müssen die Versicherten ab dem 1. Januar 2002 aufpassen?
Walter Riester: Neu und Herzstück der Reform ist zum Jahresbeginn
die Einführung einer zusätzlichen Altersvorsorge, die staatlich
gefördert wird. Wer für das Alter so vorsorgt - ob privat
oder im Betrieb - wird künftig vom Staat finanziell unterstützt.
Mit Zulagen und Steuervorteilen, die sich sehen lassen können.
So bezuschusst die Bundesregierung ab dem Jahr 2008 diese Form der Zusatz-Vorsorge
mit jährlich 20 Milliarden Mark. Das solidarische System der gesetzlichen
Rentenversicherung bleibt dabei die wichtigste Säule der Altersvorsorge.
Die Alterssicherung der Zukunft wird also auf drei Säulen stehen:
auf der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten
Altersvorsorge.
Frage: Was muss man tun, um in den Genuss der staatlichen Förderung
zu gelangen und wo kann man sich unabhängig beraten lassen?
Walter Riester: Der Startschuss für die Förderung fällt
ebenfalls am 1. Januar 2002. Die staatliche Zulage steigt in vier Schritten:
Wer ab 2002 1 %, ab 2004 2 %, ab 2006 3 % und ab 2008 4 % seines Brutto-Einkommens
für die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet, erhält den
maximalen Fördersatz. Wer einen staatlich geförderten Altersvorsorge-Vertrag
abschließen möchte, sollte warten bis die einzelnen Produkte
zertifiziert werden. Das wird Ende dieses Jahres soweit sein. Dann sollte
er sich gründlich informieren, um das individuell passende Produkt
zu finden. Dazu bleibt genug Zeit. Beratungsmöglichkeiten gibt
es bei den lokalen Verbraucherzentralen oder bei den zuständigen
Rentenversicherungsträgern. Informationen gibt auch das Renten-Bürgertelefon
des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter der Nummer
0800 15 15 15 0.
Frage: Ist die Förderung für Familien mit Kindern,
erwerbstätige Mütter oder Geringverdienende gleich wie bei
alleinstehenden Besserverdienern?
Walter Riester: Die Förderung von Familien, erwerbstätigen
Müttern und Geringverdienern lag mir bei den Beratungen besonders
am Herzen. Für Geringverdienende und Bezieher mittlerer Einkommen
sind erhebliche finanzielle Zulagen zur Eigenvorsorge vorgesehen. In
der Endstufe 2008 erhalten Alleinstehende bis zu 300 Mark pro Jahr als
Grundzulage, bei Verheirateten beträgt dieses Summe 600 Mark und
pro Kind legt der Staat jährlich 360 Mark drauf. Für Bezieher
höherer Einkommen wird der Aufwand in Höhe von 4 Prozent des
Bruttoeinkommens steuerfrei gestellt, wenn dies günstiger ist als
die Förderung über Zulagen.
Zudem werden Kindererziehende durch die Reform gezielt gefördert.
So werden die Rentenanwartschaften, die Mütter oder Väter
im Anschluss an die dreijährige Kindererziehungszeit erwerben,
bis zum 10. Lebensjahr des Kindes aufgewertet.
Frage: Was passiert mit den Witwenrenten?
Walter Riester: Für derzeitige Witwen und Witwer ändert
sich nichts. Das neue Hinterbliebenenrecht gilt ausschließlich
für nach 2001 neu geschlossenen Ehen sowie für bestehende
Ehen, in denen beide oder ein Partner jünger als 40 Jahre alt sind.
Für Paare, bei denen mindestens einer jünger ist als 40, wird
die Witwenrente auf 55 % abgesenkt. Dafür gibt es allerdings Zulagen
für die Kindererziehung: Zwei Entgeltpunkte für das erste
Kind und für jedes weitere ein Entgeltpunkt. Die heutigen Witwenrenten
werden nicht gesenkt. Dieser Vertrauensschutz ist erforderlich, weil
sich die Eheleute bei ihrer Lebensplanung an den derzeitig geltenden
Regelungen orientiert haben.
Frage: Muß man sich privat absichern und Zusatzverträge
abschließen?
Walter Riester: Nein, die Zusatzversorgung ist freiwillig. Es
besteht auch die Wahlmöglichkeit zwischen einer betrieblichen oder
privaten Altersvorsorgung. Es besteht aber kein Anlass für schnelle
Entscheidungen. Die Förderung beginnt erst 2002. Selbst wenn ein
Vertrag noch Ende 2002 abgeschlossen wird, bekommt man noch die volle
Förderung für das ganze Jahr. Jeder sollte für sich genau
prüfen, welche Art der Altersvorsorge seinem Bedarf entspricht.
Die Bürger und Bürgerinnen sollten sich auf jeden Fall von
unabhängiger Seite ausführlich beraten lassen.
Frage: Was geschieht, wenn man sich nicht zusätzlich versichert?
Walter Riester: Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt weiterhin
die tragende Säule der Altersvorsorgung. Wer sich nicht zusätzlich
privat versichert, muss im Alter mit Einkommensverlusten rechnen. Zwar
werden die gesetzlichen Renten weiter stiegen, aber geringfügig
langsamer als bisher. Dadurch ergibt sich ein anderes Rentenniveau:
Statt 70 Prozent heute sind es im Jahr 2030, wie erwähnt, nur noch
etwa 67 Prozent. Die Rentner von morgen werden einen höheren Lebensstandard
haben, wenn sie frühzeitig privat und mit staatlicher Unterstützung
vorsorgen. Wer etwa ein Haus gebaut oder eine Eigentumswohnung erworben
hat und somit im Alter keine Miete zahlen muss, kann sich natürlich
überlegen, ob er darüber hinaus zusätzlich vorsorgen
will. Diese Entscheidung muss jeder für sich allein treffen.
Frage: Einige unserer Landsleute haben einen Großteil ihres
Arbeitslebens in Rumänien verbracht und erhalten ihre Bezüge
hier nach dem "Fremdrentengesetz". Wird sich für sie
auch etwas ändern?
Walter Riester: Für die Empfänger von Leistungen nach
dem Fremdrentengesetz ändert sich im Wesentlichen nichts.
Werner Henn: Vielen Dank, Herr Minister. für das Gespräch.
Informationen
zur Rente erhalten Sie bei den Landesversicherungsanstalten in Ihrem
Bundesland, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin,
dem Verband der Rentenversicherungsträger in Frankfurt am Main
und ehemalige Bergarbeiter über die Bundesknappschaft in Bochum.
Telefonisch erhalten sie zum Nulltarif Infos am Bürgertelefon montags
bis donnerstags 8-20 Uhr unter der Nr. 0800 15 15 15 0, oder übers
Internet: www.bma.bund.de
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